Stationäre Altenpflege

Die stationäre Pflege beinhaltet eine umfassende Betreuung und Versorgung von älteren pflegebedürftigen Menschen. Die Personen werden in einer stationären Wohngruppe mit maximal 15 Bewohnern versorgt, betreut und gepflegt. Unser Ziel ist, die Erhaltung einer guten stabilen Lebensqualität und eine Ganzheitlichkeit herzustellen, in welcher Sie im Mittelpunkt stehen und wo Sie sich wohl fühlen können.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege soll Betreuungs- und Pflegeengpässe überbrücken. Wenn z.B. für pflegende Angehörige aus verschiedenen Gründen wie Urlaub, Kur, Krankenhausaufenthalt, die Pflege Zuhause vorübergehend nicht möglich ist. Kurzzeitpflege dient auch als Überbrückungsmöglichkeit für die Suche nach einem Heimplatz.

Krankenhaus Nachsorge

Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine Nachsorge benötigen, bevor sie nach Hause gehen, können eine Versorgung im Altenpflegeheim in Anspruch nehmen. Dies kann ein zeitlich begrenzter stationärer Aufenthalt sein, welcher die pflegebedingten Aufwendungen, soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege beinhaltet.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Die Pflegebedürftigen können bis zu 28 Tage stationär aufgenommen werden. Dieser Zeitraum kann auch zur Eingewöhnung, wenn eine anschließende Dauerpflege geplant ist, genutzt werden.

Palliative Pflege

Begleitung und Versorgung eines Menschen in seiner letzten Lebensphase. Wir helfen und begleiten den Sterbenden und Ihre Angehörigen in dieser schweren Zeit und versuchen den letzten Lebensabschnitt des Betroffenen so angenehm wie möglich zu gestalten. Die palliative Pflege bezieht sich auf die körperliche Betreuung, wie die Pflegeversorgung und Schmerzlinderung, als auch auf die Wahrnehmung von individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Pflegebedürftigen.

Allgemein – Pflegegrade

Die Einteilung in einen Pflegegrad ist wichtig für die Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung. 2017 wurden mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) und der Pflegegrade die Betroffenen mit einer demenziellen Erkrankung besser berücksichtigt. Es gibt fünf Pflegegrade (1-5), in die Pflegebedürftige entsprechend ihres Hilfebedarfs, eingeteilt werden, die maßgeblich für die Höhe der Pflegegelder von der Krankenkasse sind.

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegen und ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.